Facebook sperrt mich 30 Tage lang

Sperrung 30 Tage Facebook

Heute ist mir etwas Interessantes passiert – Facebook hat mich tatsächlich für sage und schreibe 30 Tage gesperrt. Mich einloggen und lesen kann ich aber noch.

Hier eine Liste der vorübergehenden Einschränkungen:

  • ich kann nichts in meinem Profil posten
  • ich kann nichts in Gruppen posten
  • ich kann keine Kommentare schreiben
  • ich kann keine privaten Nachrichten schreiben oder beantworten

Und so sieht eine solche Benachrichtigung aus:

30 Tage Sperrung Facebook

Wie kam es dazu? Das ist schnell erklärt: ich habe in vier Facebook-Gruppen eine Warnung gepostet. Eine Warnung vor einer Frau, die diese Gruppen meiner Einschätzung nach zu betrügerischen Handlungen missbraucht und auch andere Leute da mit hineingezogen hat.

Wie habe ich gewarnt bzw. versucht, die Mitglieder zu warnen? Ich habe eine E-Mail gepostet, die ich zuvor direkt an Amazon gesandt hatte, um Amazon auf einen etwaigen Betrug durch gewerbs- und bandenmäßige FAKE-Bewertungen aufmerksam zu machen.

Hier im Original meine E-Mail an Amazon:

An Amazon EU SARL
Niederlassung Deutschland
Marcel-Breuer-Str. 12
80807 München

Lünen, 7. Februar 2018

Meldung gewerbs- und bandenmäßiger FAKE-Bewertungen auf Amazon.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen hiermit gewerbs- und bandenmäßige FAKE-Bewertungen für Produkte auf Amazon.de melden.

Erklärung vorab:

Eine Frau mit dem Namen Silvia XXXX sucht in Facebook-Gruppen regelmäßig, ganz gezielt und gewerbsmäßig nach Menschen, die bereit sind, Amazon-Produkte gegen Bezahlung mit FAKE-Bewertungen zu versehen.

Für jede dieser FAKE-Bewertungen bezahlt Frau XXXX eigenen Bekundungen zufolge den daran interessierten bzw. beteiligten Personen per PayPal 1,00 Euro (i.W.: ein Euro).

Ich habe den Namen und die Daten offline genommen!

Und nun konkret zum Fall:

Ich wurde von einem Facebook-Freund auf dieses meines Erachtens betrügerische Vorgehen der Frau XXXX aufmerksam gemacht. Er fragte, was ich davon halte. Ich antwortete:

„Ja, von so etwas habe ich schon gehört.

Ich rate Dir davon dringend ab! Letzten Endes ist es aber natürlich DEINE Entscheidung, ob Du bei solchen Betrügereien und Manipulationen mitmachen möchtest.“

Danach habe ich zum Schein Frau XXXX bei Facebook mittels einer persönlichen Nachricht kontaktiert und Interesse an ihrem Angebot vorgeheuchelt.

Die Korrespondenz mit Frau XXXX übersende ich Ihnen in Form von Screenshots in der Anlage.

Bitte unternehmen Sie etwas gegen diese Frau, gegen die Hintermänner (denn offenbar wird ja auch Frau XXXX wiederum von Dritten bezahlt) und gegen die Ersteller dieser eBooks!

Ich denke, eine Strafanzeige gegen Frau XXXX wäre hier dringend angezeigt.

Denn: Amazon muss sauber bleiben – zumindest so sauber wie möglich!

Meines Erachtens handelt es sich hier eindeutig um die Verwirklichung des Strafbestands eines Betrugs im Sinnes des § 263 StGB (oder zumindest um die Beihilfe dazu) – und zwar insbesondere nach Absatz 3 Nummer 1:

„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) (weggefallen)“

In diesem Fall (§ 263 Abs. 3 Nr. 1) wäre die Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Dass Frau XXXX gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande handelt, ergibt sich meines Erachtens u.a. ganz klar aus unserem Chatverlauf (siehe: Screenshots), in dem sie selbst zugibt:

„Ja, das ist so, machen alle gerne, hab 47 Leute“

Der angestrebte „Vermögensvorteil“ (§ 263 StGB Abs. 1) ist offensichtlich:

Frau XXXX füllt sich selbst und ihren Mittätern die Kassen. Darüber hinaus sorgt sie durch die vermittelten FAKE-Bewertungen dafür, dass sich die betroffenen Produkte aufgrund des höheren/besseren Rankings bei Amazon häufiger verkaufen – so entsteht ein Vermögensvorteil für die Anbieter der Produkte und ein Vermögensnachteil für deren Konkurrenz.

Dass Frau XXXX hier nicht naiv oder blauäugig handelt, wird übrigens durch den Kommentar des Facebook-Nutzers „Bitcoin Jack“ zu ihrem Posting vom 5. Februar 2018 um 11:32 Uhr (siehe: Screenshot Nr. 72) deutlich:

„Bitcoin Jack: ‚Geil. Anstiftung zum Betrug.‘ (zwei Likes)“

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Frau XXXX die Strafbarkeit ihres Tuns bewusst werden müssen.

In der Anlage übersende ich Ihnen alle mir bisher zugänglichen Beweismittel:

a) Screenshots Nr. 1 – Nr. 11:
meine Kommunikation mit Frau XXXX hier im Chat bei Facebook

b) Screenshots Nr. 50 – Nr. 56:
Übersicht der entsprechenden Posings der Frau XXXX in zahlreichen Facebook-Gruppen, durch die sie etwaige Mittäter sucht

c) Screenshots Nr. 70 – Nr. 75:
originale Postings der Frau XXXX in den verschiedenen Facebook-Gruppen (mit Kommentaren von Interessenten, die es gesondert strafrechtlich zu verfolgen gilt)

Ich gehe davon aus, dass angesichts eines solchen groß angelegten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs der Facebook-Account der Frau XXXX im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt wird, um auch deren Nachrichtenverläufe mit etwaigen Mittätern sicherstellen und auswerten zu können.

Daher werde auch ich selbst noch im Laufe des heutigen Tages bei den deutschen und österreichischen Strafverfolgungsbehörden in München und Ostermiething gegen Frau XXXX Strafanzeige wegen meines Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erstatten.

Mit freundlichen Grüßen von Ihrem treuen Kunden und Affiliate

Rainer H…

Anlagen:

✔️ Screenshots Nr. 1 – Nr. 11: meine Kommunikation mit Frau XXXX hier im Chat bei Facebook

✔️ Screenshots Nr. 50 – Nr. 56: Übersicht der entsprechenden Posings der Frau XXXX in verschiedenen Facebook-Gruppen, durch die sie etwaige Mittäter sucht

✔️Screenshots Nr. 70 – Nr. 75: originale Postings der Frau XXXX in den verschiedenen Facebook-Gruppen (mit Kommentaren von Interessenten, die es gesondert strafrechtlich zu verfolgen gilt)

So weit also meine E-Mail an Amazon, die ich in den vier Facebook-Gruppen gepostet habe, in denen diese Dame nach willfährigen Kunden für Fake-Bewertungen gesucht hatte.

Ich glaube, ich brauche nicht extra zu erwähnen, dass meine Gruppen-Postings inzwischen natürlich ebenfalls gelöscht wurden – das sieht man auf diesem Screenshot:

Facebook Gruppe Posting gelöscht

Moment, ich sehe gerade, die Postings wurden gar nicht gelöscht. Sie sind noch da. Nur die Anhänge wurden gelöscht. Der «Anhang» war jeweils die durch Facebook automatisch vorgenommene Verlinkung des Profils der Frau XXXX samt Vorschaubild. Aha…

Ups, erneute Korrektur: die Angänge sind immer noch für jeden sichtbar. Nur für mich nicht (mehr). Denn die liebe Frau XXXX hat mich blockiert. Das war klar…

Meine vier Beiträge findet man übrigens hier:

  • erster Beitrag
  • zweiter Beitrag
  • dritter Beitrag
  • vierter Beitrag (in derselben Gruppe wie der dritte – vielleicht war das mein Fehler…)

Ihr dürft bei diesen vier obigen FB-Postings übrigens gerne kommentieren. Und eure Meinung schreiben.

Und ihre von mir beanstandeten Beiträge in den Facebook-Gruppen, in denen sie nach Leuten gesucht hatte, die diese Fake-Bewertungen auf Amazon schreiben würden, sind inzwischen auch komplett verschwunden. Aber nicht nur für mich, sondern für alle FB-User. Das habe ich gerade überprüft…

Tja, Frau Silvia XXXX, zu spät! Ich habe von allem (!) Screenshots angefertigt…

Ups, ein Beitrag von Frau XXXX ist ja doch noch noch da:

  • hier geht’s zum Beitrag

Und nun? Na, nichts…

Ich werde morgen im Laufe des Tages die zwei Strafanzeigen zur Post bringen, die hier vor mir auf dem Tisch liegen – und zwar in zwei dicken Umschlägen mit den Ausdrucken aller Screenshots, adressiert an die Staatsanwaltschaft München und die Polizeistation im österreichischen St. Pantaleon.

Dort wird man sich bestimmt darum kümmern.

P.S.:
Ich bin der Meinung, dass – wenn überhaupt! – nicht nur ich, sondern auch die betreffende Frau Silvia XXXX durch Facebook eine Sanktion hätte erfahren müssen.

Und ich bin sicher, hier gibt’s einige Leser, die jetzt große Lust haben, das Facebook-Profil der Frau XXXX unter irgendwelchen Vorwänden zu melden. Kommen genug Beschwerden, reagiert Facebook bestimmt.

Natürlich fordere ich dazu nicht auf. Aber ich kenne doch meine Leserschaft…

UPDATE (7. Februar, abends):

Silvia XXXX hat offenbar ihren Nutzernamen bei Amazon geändert, damit man sie nicht (mehr) finden bzw. nicht mehr recherchieren kann. Sucht man bei Google nach Silvia XXXX in Verbinding mit Amazon, so findet man u.a. diese Ergebnisse (hier exemplarisch nur zwei von vielen!):

Silvia XXXX Amazon Rezension Google Bitcoin

Silvia XXXX Amazon Rezension Google Cannabis

Bei Amazon lautet ihr Benutzername aber plötzlich nicht mehr wie vorher «Silvia XXXX», sondern namensneutral «Goffy». Es gibt Staatsanwaltschaften, die sprechen hier von «großer krimineller Energie»:

Silvia XXXX Amazon Rezension-Bitcoin
Silvia XXXX Amazon Rezension-Cannabis

Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Bitte LIKE ihn. Oder TEILE ihn bei Facebook!
Über Azon-Profi 89 Artikel
Ich verdiene meine Brötchen seit Jahren mit Affiliate-Marketing: Amazon und Digistore24. Reisefan. Vater von drei Kindern. Sprachpurist. Literat. Kritischer Geist. MGTOW. Ersteller digitaler Produkte. Leichtes Helfersyndrom. Zu nett.

3 Kommentare

  1. Was ich nicht verstehe: Du hast doch den FB-Regeln entsprechend gehandelt.

    Da komm ich einfach nicht mehr mit, was FB da macht!

  2. Die Dame hat sich bestimmt bei FB über dich beschwert.

    Und deshalb bist du für 30 Tage blockiert.

    Echt armselig, sowas… Finde, du hast genau richtig gehandelt, Rainer!

  3. Hallo Rainer,

    gerade entdeckt. Hört sich hart an.

    Und sorry wenn es nicht gerade wirklich hierher passt. Ich schreib dir jetzt einfach mal hier, weil ich weiß auch nicht so recht, wo ich dich anschreiben kann/darf: Der Test geht am Montag um 18:00 Uhr los.

    LG,

    Michael Madl

Kommentare sind deaktiviert.